Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde das Unternehmensgesetzbuch umfassend novelliert.
Damit setzt Österreich die EU-Bilanzrichtlinie um. Außerdem hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, um Regelungen zu schaffen, die eine Annäherung der Unternehmensbilanz an die Steuerbilanz bewirken sollen.
Die Neuerungen durch das RÄG 2014 betreffen die Erstellung von Jahresabschlüssen, deren Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Für Unternehmen mit einem Regelwirtschaftsjahr gelten die Regeln verpflichtend ab dem Jahr 2016. Besonders prüfungspflichtige Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen und den Auswirkungen auf die jeweilige Unternehmensbilanz auseinandersetzen.
Das BilanzTool erfüllt selbstverständlich die Anforderungen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014)